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Umsatzsteuer | USt-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Nach der OFD Nordrhein-Westfalen sind USt-Vorauszahlungen nur dann regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG, wenn sie innerhalb der ersten 10 Tage des Folgejahres gezahlt werden. Diese 10-Tage-Frist verlängert sich nicht durch einen Sonnabend oder Sonn-/Feiertag, der auf den letzten Tag der Frist fällt.
U [i]Keine Verlängerung des 10-Tage-Zeitraumszahlt die USt-Vorauszahlung für das IV. Quartal 2009 am , einem Montag. Die Vorauszahlung ist eine Betriebsausgabe des Jahres 2010, da sie im Jahr 2010 abgeflossen ist. Sie kann nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG dem Jahr 2009 zugerechnet werden, da U den 10-Tage-Zeitraum überschritten hat. Dieser Zeitraum verlängerte sich nicht nach § 108 Abs. 3 AO auf den nachfolgenden Montag ().
Zu [i]Revision beim BFH anhängig dem hier dargestellten Fall ist eine Revision beim BFH anhängig (Az....