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Umsatzsteuer | Verweis in Rechnung auf Vereinbarung zulässig
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ist auch dann möglich, wenn in der Rechnung die erbrachte Leistung zwar nicht bezeichnet wird, jedoch in der Rechnung auf eine eindeutig bezeichnete Vereinbarung verwiesen wird.S. 454
Diese [i]Beifügung der Vereinbarung nicht erforderlich Vereinbarung muss der Rechnung nicht beigefügt sein. Es genügt, dass die Vereinbarung aufbewahrt wird und dass sich aus der Vereinbarung die konkrete Leistung ergibt.
Im Streitfall machte ein Makler Vorsteuer aus einer Rechnung der C-GmbH geltend. Die C-GmbH hatte ihre Leistung wie folgt in der Rechnung beschrieben: „gemäß unserer Vereinbarung zum Projekt L.F. der X-AG“ . Der BFH verwies die Sache an das FG zurück, damit dieses nun die in Bezug genommene Vereinbarung überprüft und ermittelt, ob in der Vereinbarung die Leistung im Sinne von § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG beze...