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NWB Nr. 20 vom Seite 1489

Energieausweis wird Pflicht – Effizienzklassen nun auch für Immobilien

[i]www.bundesregierung.deAb Mai 2014 ist es Pflicht, den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Effizienzklassen erleichtern dann den Überblick. Zudem werden für Neubauten strengere energetische Anforderungen gelten und alte Heizkessel schrittweise verboten. Das sieht die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, deren [i]Brinktrine/Hauer, NWB 3/2012 S. 210Regelungen stufenweise in Kraft treten. Die Verordnung tritt zum in Kraft. Der Energieausweis gewinnt damit an Bedeutung:

  • Der Verkäufer oder Vermieter muss den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.

  • Bei Wohnungsbesichtigungen muss er den Ausweis vorzeigen. Es genügt nicht mehr, ihn erst vorzuweisen, wenn ein potenzieller Mieter danach fragt.

  • Kommt ein Mietvertrag zustande, ist dem Mieter entweder der Original-Energieausweis oder eine Kopie davon auszuhändigen.

[i]Neue EffizienzklassenEnergieausweise, die ab Mai für Wohngebäude neu ausgestellt werden, müssen eine Effizienzklasse ausweisen. Bei Immobilien entsprechen A und B künftigen Neubaustandards. Wohngebäude, die einen gültigen Energieausweis nach bisherigem Recht (Farbskala von rot bis grün) haben, können weiterhin ohne Angabe ei...

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