Nicht nur für die Großen
Steuergestaltung in kleinen und mittleren Unternehmen
Kommt das Thema Steuergestaltung in den Medien zur Sprache, wird dabei häufig auf die hochkomplexen Steuergestaltungen von Unternehmen wie IKEA, Starbucks und Co angespielt und beklagt, dass diese Unternehmen „fast keine“ Steuern zahlen. Unabhängig von einer moralischen Bewertung: Die meisten Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, haben weder die Größe noch den meist notwendigen Auslandsbezug für derartige Gestaltungsmodelle. Trotzdem eröffnet sich auch für sie auf nationaler Ebene für eine Reihe von steuerlichen Problemen ein Beratungsfeld, um optimale Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Denn selbstverständlich gibt es auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvolle Möglichkeiten Steuern zu reduzieren. In der aktuellen Beilage „Steuergestaltungen 2014“ finden Sie praxisnahe Ideen u. a. zu den Themen: Ausnutzung von Freibeträgen in der Erbschaftsteuer, Reduzierung von Pensionszusagen und unentgeltliche Überlassung von Firmengebäuden im Sanierungsfall. – Denn wie hat es schon der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt so treffend formuliert: Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.
Lange Zeit waren sog. Steuerstundungsmodelle und die hiermit verbundenen Möglichkeiten Steuern zu sparen, in der Gestaltung sehr beliebt. Bei Steuerstundungsmodellen handelt es sich um Fonds, die ihren Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste zuweisen. Dabei wurden Investitionen häufig nur wegen des damit verbundenen steuerlichen Vorteils getätigt. Mit der Einführung des § 15b EStG sollten die bis dahin auf dem Markt befindlichen Steuerstundungsmodelle eingeschränkt werden. Die Norm blieb über acht Jahre nahezu unverändert. Jetzt wurde mit dem AIFM-Anpassungsgesetz ein neuer Absatz 3a eingefügt, mit dem inländischen Goldfinger-Modellen begegnet werden soll. Zwischenzeitlich haben sich auch mehrere Gerichte mit der Auslegung des § 15b EStG auseinandergesetzt. Ronig stellt daher ab der Seite 1490 die wichtigsten aktuellen Tendenzen bei Steuerstundungsmodellen dar.
Um Steuerbefreiung geht es bei vier für Deutschland wichtige aktuelle anhängige EuGH-Verfahren im Bereich der Mehrwertsteuer. Huschens stellt diese Verfahren ab der Seite 1498 kompakt zusammengefasst vor und zeigt auf, inwieweit diese Verfahren für das deutsche Steuerrecht relevant sind. – In der NWB Datenbank können Sie im Anschluss an den Beitrag eine tabellarische Übersicht über alle anhängigen EuGH-Verfahren im Bereich der Mehrwertsteuer aufrufen.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 1473
NWB ZAAAE-63512