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Neue Strategien der Pflichtteilsvermeidung durch die EuErbVO
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-62373 Durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) vollzieht sich ein Wandel im internationalen Recht. Die erbrechtliche Bewertung und verfahrensrechtliche Abwicklung eines globalen Nachlasses erfolgen zukünftig grds. nach dem Recht des Staats, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für die Praxis der vorausschauenden Nachfolgeplanung bedeutet diese rechtliche „Aufwertung“ des letzten gewöhnlichen Aufenthalts eine neuerliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Pflichtteilsreduktion durch die Einbindung internationalen Rechts.
Ausführlicher Beitrag s..
Erbrechtliches Kollisionsrecht nach aktueller Rechtslage
[i]EGBGB folgt dem StaatsangehörigkeitsprinzipDie Frage des anzuwendenden Rechts wird nach bisherig geltendem Recht anhand des objektiven Anknüpfungsmoments der Staatsbürgerschaft nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB beantwortet. Es gelangt das sog. Heimatrecht des Erblassers zur Anwendung. [i]Grundsatz der Nachlasseinheit und die Ausnahme einer NachlassspaltungDabei geht das deutsche internationale Recht vom Grundsatz der Nachlasseinheit aus (Art. 25 EGBGB), d. h. der gesamte Nachlass unterliegt dem Heimatrecht. Eine Vielzahl von fremden Rechtsordnungen folgt diesem Grundsatz nicht. Diese vollziehen eine Aufs...