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Umsatzsteuer | Zur Unternehmereigenschaft bei einer Internetauktion über ebay
Umsatzsteuerlicher Unternehmer bei der Lieferung von Gegenständen über die Internetplattform „ebay“ ist nach dem derjenige, der als Verkäufer der Ware auftritt. Findet die Internetauktion ausschließlich unter Verwendung eines sog. Nicknamens statt, ist leistender Unternehmer derjenige, der sich den anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen „ebay“ bei Eröffnung des Nutzerkontos hat zuweisen lassen. Der Umstand, dass dem Ersteigerer ein Bestätigungsschreiben – oder auch die Ware selbst – von einer anderen Person als derjenigen zugeht, die als ebay-Kontoinhaber hinter dem verwendeten Nickname steht, führt nicht dazu, dass der Verkäufer einseitig ausgewechselt wird.
Das FG Baden-Württemberg hatte die Klage im ersten Rechtsgang mit Urteil...BStBl 2012 II S. 634