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Bewertungsrecht | Bekanntmachung der Vergleichswertrichtlinie
Im Bundesanzeiger vom ist die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) bekannt gemacht worden. Die Vergleichswertrichtlinie soll die Ermittlung des Vergleichs- bzw. Verkehrswerts von bebauten Grundstücken bzw. des [i]Eisele, NWB 19/2014 S. 1434Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.