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Erbschaftsteuer – Erwerb eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks (FG)
Dem Erwerber eines Grundstücks, welches mit einem Erbbaurecht zum Bau von Wohnungen belastet ist, für die dem Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung zusteht, steht kein Bewertungsabschlag nach § 13c ErbStG zu (; Revision zugelassen).
Hintergrund:
§ 13c Abs. 1 und 3 ErbStG begünstigt den erbschaftsteuerlichen Erwerb bebauter Grundstücke und Grundstücksteile mit einem um 10 % niedrigeren Wertansatz, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden und nicht als Betriebsvermögen anderweit begünstigt sind.
Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Bewertungsabschlags bei der Erbschaftsteuer.
Die Erblasserin war Miteigentümerin von mit einem Erbbaurecht belastetem Grundbesitz. Nach dem Erbbaurechtsvertra...