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NWB EV 5/2014 S. 146

Einkommensteuer – Keine Abgeltungsteuer für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (FG)

Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungssteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG) Stellung genommen (; Revision zugelassen).S. 147

Hintergrund:
Seit 2009 unterliegen grds. alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 %. In bestimmten Fällen wird für die Zinseinnahmen allerdings der oft höhere persönliche Steuersatz fällig, so z. B. wenn sie von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG).

Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Abgeltungsteuer auf Zinsen anzuwenden ist, die eine GmbH-Gesellschafterin auf Darlehen erhält, die sie der GmbH eingeräu...

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