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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit des Anwaltshonorars zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags
Bargeschäfte des Schuldners, d. h. Austauschverträge, bei denen für eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine Gegenleistung in das Vermögen desselben gelangen, sind insolvenzrechtlich nur dann anfechtbar, wenn die Voraussetzungen einer Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) gegeben sind. Dies ist u. a. der Fall, wenn der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Rechtshandlung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat und der andere Teil im Zeitpunkt der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und die Handlung die Gläubiger benachteiligt. Da einem Insolvenzschuldner aber nicht verwehrt werden kann, an...