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Doppelbesteuerung | Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz beschäftigten Arztes bei mehrtägiger Rufbereitschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer über die Tagesgrenze hinweg in der Schweiz tätig, ist für die Annahme eines sog. Nichtrückkehrtags im Sinne der Grenzgängerregelung in Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz 1971/1992 entscheidend, ob eine Nichtrückkehr an seinen Wohnsitz in Deutschland aus beruflichen Gründen erfolgt ist. (2) Schließt sich unmittelbar im Anschluss an eine „reguläre“ Tagesschicht in einem Krankenhaus während der Nacht an einzelnen Wochentagen oder an Wochenenden eine Rufbereitschaft (Pikettdienst außerhalb des Betriebs) an, und schließt sich daran wiederum S. 1342unmittelbar eine weitere „reguläre“ Tagesschicht an, ist nur von einem einzelnen Nichtrückkehrtag auszugehen, auch wenn sich die Arbeitsausübu...BStBl 2009 II S. 97