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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Leistet ein Unternehmer einen „Zuschuss“ zu den Bewirtschaftungskosten seiner von einem Dritten (Caterer) in dessen Namen und für dessen Rechnung betriebenen Betriebskantine, kann der „Zuschuss“ Entgelt für eine vom Unternehmer bezogene Eingangsleistung „Kantinenbewirtschaftung“ sein (entgegen Abschn. 1.8 Abs. 12 Nr. 3 Beispiel 3 UStAE). (2) Der Unternehmer ist aus einer von ihm bezogenen Leistung „Kantinenbewirtschaftung“ nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, [i]Grundlagen „Vorsteuer“ NWB VAAAE-51939 wenn diese Leistung ausschließlich dazu dienen soll, als sog. unentgeltliche Wertabgabe seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu verschaffen, in der Betriebskantine verbilligt Speisen und Getränke zu beziehen.