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Umsatzsteuer | Steuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. (2) Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden.
„Pocket-Bikes“ sind Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und zu sportlichen Zwecken und zum Umherfahren auf Privatgrundstücken genutzt werden. Sie sind „motorbetriebene Fahrzeuge“ im Sinne der Sonderregelung für innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge. Da in diesem Rahmen auch die ungeschriebene gesetzliche Voraussetzung, dass sie der Beförderung von ...