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Factoring als alternative Finanzierungsform für Steuerberater
Verkauf von Forderungen bietet Vorteile im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen
[i]Ehlers, NWB 50/2013 S. 3974„Geiz ist geil“ – von diesem Werbespruch haben sich viele Mandanten anstecken lassen mit der Folge, dass die von Steuerberatern berechneten Honorare hinterfragt und teilweise [i]infoCenter „Factoring“ NWB TAAAC-43675 „Forderungsmanagement“ NWB ZAAAD-80123 „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141nur zögerlich oder gar nicht bezahlt werden bzw. im Rahmen eines Mandatswechsels angeblich zu viel gezahltes Honorar mit den Schlussrechnungen aufgerechnet oder gar zurückgefordert wird. Dabei wird es den Mandanten durch Formfehler des Steuerberaters bei der Rechnungserstellung oder durch ein fehlendes Forderungsmanagement zu leicht gemacht, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen und den Steuerberater damit um sein wohlverdientes Honorar zu bringen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Factoring auch für Freiberufler
[i]Factoring möglich für viele FreiberuflerÄrzte, Zahnärzte und seit einiger Zeit auch die Rechtsanwälte: Alle diese Freiberufler können die Realisierung ihrer Forderungen im Rahmen des Factoring durch Verrechnungsstellen durchführen lassen.
[i]Auch für Steuerberater nun Factoring ohne Zustimmung des Mandanten möglichSteuerberater konnten bis zum Inkrafttreten des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes ihre Forderungen zwar auch schon an Dritte und damit Factoringunternehmen abtreten, jedoch nur nach rechtskräftige...