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Factoring als alternative Finanzierungsform für Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-62172 „Geiz ist geil“ – von diesem Werbespruch haben sich viele Mandanten anstecken lassen mit der Folge, dass die von Steuerberatern berechneten Honorare hinterfragt und teilweise nur zögerlich oder gar nicht bezahlt werden bzw. im Rahmen eines Mandatswechsels angeblich zu viel gezahltes Honorar mit den Schlussrechnungen aufgerechnet oder gar zurückgefordert wird. Dabei wird es den Mandanten durch Formfehler des Steuerberaters bei der Rechnungserstellung oder durch ein fehlendes Forderungsmanagement zu leicht gemacht, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen und den Steuerberater damit um sein wohlverdientes Honorar zu bringen.
Ausführlicher Beitrag s..
Zulässigkeit geklärt
[i]Auch für Steuerberater nun Factoring ohne Zustimmung des Mandanten möglichMit Wirkung zum wurde § 64 Abs. 2 StBerG dahingehend geändert, dass „die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personen und Vereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1 bis 3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) … auch ohne Zustimmung des Mandanten zulässig“ ist. Damit können Steuerberater nunmehr auch das stille Factoring als Maßnahme, insbesondere zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität, betreiben und zur Ve...