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Der Syndikus steht vor dem Exitus
[i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater” NWB DAAAC-32141In drei Revisionen hat das , B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R) die Befreiung von angestellten Rechtsanwälten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zugunsten ihres berufsständischen Versorgungswerks verneint und damit eine auch viele andere angestellte Freiberufler betreffende Entscheidung getroffen. Diese „Befreiungs-Aktion“ stellt nicht nur die entsprechenden Versorgungswerke vor neue Herausforderungen, sondern auch die aktuelle Praxis der DRV auf den Kopf. Die Begründung der jeweiligen Urteile liegt noch nicht vor, allerdings ist bereits der Terminbericht veröffentlicht.
BSG drückt die Reset-Taste
[i]In den Streitfällen ging es um als Rechtsanwalt zugelassene UnternehmensjuristenIn allen drei Fällen ging es um Unternehmensjuristen, die als Rechtsanwalt zugelassen waren. Im Ergebnis hält das BSG die angefochtenen Bescheide des Rentenversicherungsträgers für rechtmäßig, weil die Juristen in ihrer Beschäftigung nicht zugleich Rechtsanwälte seien und daher eine mehrfache Begründung von Versicherungspflicht durch ein und dieselbe Erwerbstätigkeit nicht vorliege, für die die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht begehrt werde.
[i]Ausgangspunkt: § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIDreh- und Angelpunkt ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, der Beschäftigten einen An...