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Neufassung des AO-Anwendungserlasses
Verbindliche Auskunft, Besteuerung in der Insolvenz und Kontenabruf
[i]BMF, Schreiben vom 31. 1. 2014, BStBl 2014 I S. 290Mit (BStBl 2014 I S. 290) hat die Finanzverwaltung eine gegenüber den bisherigen Anweisungen redaktionell aktualisierte und partiell geänderte veröffentlicht. Hierbei wurden z. B. die Anweisungen zum steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht an die Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Stärkung [i]Emser, NWB 17/2014 S. 1285des Ehrenamts vom angepasst (s. hierzu Emser, NWB 17/2014 S. 1285). Nachfolgend werden die übrigen materiell bedeutsamen Änderungen des AEAO dargestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verbindliche Auskunft
1. Inhalt einer verbindlichen Auskunft
[i]Planungs- und EntscheidungssicherheitDer BFH hatte mit (BStBl 2012 II S. 651) entschieden, dass die verbindliche Auskunft nach § 89 AO dem Steuerpflichtigen Planungs- und Entscheidungssicherheit, d. h. Rechtssicherheit hinsichtlich der Einschätzung eines geplanten Sachverhalts bzw. Vertragsmodells durch die Finanzbehörde verschaffen soll. Dabei bestehe aber kein Anspruch auf einen bestimmten (rechtmäßigen) Inhalt einer verbindlichen Auskunft.
[i]Kein Anspruch auf die gewünschte Auskunft Die Finanzverwaltung h...