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Kapitalanlagerecht | Kausalität eines Prospektmangels für Fondsbeitritt
Beim Vertrieb von Kapitalanlagen werden oftmals falsche, irreführende oder unvollständige Prospekte verwendet. Dabei handelt es sich um eine Verletzung der Aufklärungspflicht, die zu einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss führt (§ 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB). Im entschiedenen Fall beteiligte sich der Kläger im Jahr 1997 mit 250.000 DM über einen Treuhandkommanditisten an einem geschlossenen Immobilienfonds. Unter [i]Böcker, NWB 5/2013 S. 299Berufung auf Prospektmängel verlangt er von den Beklagten im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung der Beteiligung. Das Berufungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass etwaige Prospektfehler ursächlich für den Beitritt geworden seien. Es könne durchaus sein, dass diese auf die Anlageentscheidung keine...