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Einkommensteuer | Riester-Förderung für Beamte
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit Urteil vom mit der Frage befasst, inwiefern die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; heute Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sog. Riester-Förderung) führen kann. Hierzu führt das Finanzgericht aus: Bei der in § 10a EStG für Besoldungsempfänger geforderten Einwilligungserklärung handelt es sich um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage. Liegt die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt, besteht kein Anspruch auf die Zulage. Die Zulagestelle ist bis zur Grenze der Verjährung (vier Jahre) befugt, die möglic...