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Einkommensteuer | Teilwert eines Grundstücks ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen
Nach dem ist der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Fall der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen anzusetzende Teilwert eine feste Größe, die nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen ist. Ein Bandbreitenverfahren ist bei der Ermittlung des Teilwerts eines Grundstücks auch nicht deshalb geboten, weil es sich hierbei um eine Schätzung handelt und [i]infoCenter „Einlagen und Entnahmen“ NWB MAAAB-04799 daher jedenfalls in einem gewissen Rahmen unterschiedliche Werte denkbar sind. Es ist Aufgabe des Finanzgerichts, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Tatsachenfeststellung ihm vorliegende Erkenntnisse zur Ermittlung des zu beurteilenden Grundstückswerts zu überprüfen.