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Abgabenordnung | Folgen eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei einer KG
Führt die Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei einer KG im Fall der Veräußerung/Einbringung der Beteiligung aufgrund der zeitlich verzögerten Erfassung des Gewinns im Feststellungsverfahren zur Entstehung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO bei der Einkommensteuer, sind nach dem die Zinsen nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen (Az. beim BFH: I R 6/14).