Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Reimplantation körpereigener Knorpelzellen
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung für die der Reimplantation körpereigener Knorpelzellen dienenden Dienstleistungen Stellung genommen ( NWB KAAAE-50012, BStBl 2013 I S. 1581).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation zu therapeutischen Zwecken nach § 4 Nr. 14 UStG in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung von der Umsatzsteuer befreit sind. Voraussetzung hierfür sei, dass diese Tätigkeiten von Ärzten oder im Rahmen eines arztähnlichen Berufs ausgeübt werden ( NWB VAAAD-90764, Kurzinfo StuB 2011 S. 726 NWB CAAAD-91725).
Hierzu führt das BMF u. a. aus:
Die Grundsätze dieses Urte...