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Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Der BFH hat am unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Erstattungszinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen zahlt, der Einkommensteuer zu unterwerfen sind.
Es handelt sich um die erste Rechtsprechung zu der neuen Gesetzeslage. Noch am hatte der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, woraufhin der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine neue Regelung in das Einkommensteuergesetz aufnahm (vgl. NWB TAAAD-51331).
Dieses Gesetz wurde nun vom BFH bestätigt. Der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz seinen Willen, Erstattungszinsen der Einkommensteuer zu unterwerfen, klar ausgedrückt. Der BFH hatte auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken und sah keine unzulässige Rückwirkung durch die...