Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Reihengeschäften
Das FG Münster hat entschieden, dass auch ohne eine Warenbewegung eine steuerpflichtige Lieferung in einem Reihengeschäft vorliegen kann. Dies gilt selbst dann, wenn die Ware ins Ausland befördert wird und der Endabnehmer noch nicht Eigentümer der Ware geworden ist.
Die Klägerin verkaufte einem Unternehmen in Großbritannien Handys, die durch ein vom britischen Unternehmen beauftragtes Beförderungsunternehmen direkt an den Endabnehmer in Dubai transportiert wurden. Die Klägerin stufte die Lieferung als steuerfreie Ausfuhrlieferung ein. Das beklagte Finanzamt nahm hingegen eine steuerpflichtige sog. unbewegte Lieferung an das britische Unternehmen an.
Die Klage wurde abgewiesen, da bei einem Reihengeschäft, bei dem die Ware unmittelbar vom Erstlieferanten an den Letztabnehmer gelangt, nur eine...