Arbeitshilfe Juli 2016

Rücklage nach § 6c EStG bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks (überirdischer Bodenschatz)

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Ist eine Entschädigung, die der Veräußerer eines Grundstücks nachträglich von dem Käufer erhält, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, als nachträglicher Veräußerungserlös für das Grundstück anzusehen, oder handelt es sich um den Kaufpreis für ein eigenständiges Wirtschaftsgut „Nutzungsrecht”? - Kann insoweit eine Rücklage nach § 6c EStG gebildet werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAE-56818