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Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben im Jahres- und Konzernabschluss
[i]infoCenter, Unternehmenskauf NWB XAAAD-92100Unternehmen können erworben werden durch Übernahme aller Vermögensgegenstände und Schulden (asset deal), aber auch durch einen Anteilserwerb (share deal). Was sind die Unterschiede zwischen beiden Erwerbsformen, wieso werden sie im Jahresabschluss unterschiedlich, im Konzernabschluss dagegen gleich abgebildet?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Identische Erstbewertung Die Abbildung des asset deal im Jahresabschluss und die des share deal im Konzernabschluss entsprechen sich: Erstkonsolidierung im Konzernabschluss ist nicht mehr und nicht weniger, als aus einem share deal einen asset deal zu machen. Folglich wird auch erst im Konzernabschluss der Geschäfts- oder Firmenwert aus einem share deal ausgewiesen. Im Jahresabschluss ist er dagegen noch im Beteiligungsbuchwert verkörpert.
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Erwerbsgegenstand und -form | Abbildung im | |
Einzelunternehmen,
PersGes, KapGes, Betriebe, Teilbetriebe | Jahresabschluss des Erwerbers | Konzernabschluss des Erwerbers |
(1) Einzelerwerb
der Vermögensgegenstände und Schulden (asset deal) | Einzelne Vermögensgegenstände und
Schulden, Geschäfts- oder Firmenwert | Einzelne Vermögensgegenstände und Schulden, Geschäfts- oder
Firmenwe... |