Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als Krankenhaus
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Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als Krankenhaus:
Kann sich eine Privatklinik, die nicht nach § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen ist, für die Steuerbefreiung der Umsätze aus der Krankenhausbehandlung und damit eng verbundener Umsätze unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen?
Ist die Kostenübernahme durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit ein zwingend anzuwendendes Kriterium für die Anerkennung als vergleichbare Einrichtung i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-56363