VW-RL

Bei Freilegungs-, Teilabbruch- und Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind, sind gegebenenfalls

  • die anfallenden Kosten,

  • die Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und

  • die ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile

zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
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PAAAE-56260