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Weiterbildung: Keine Kostenerstattung bei Kündigung
Arbeitgeber, die Mitarbeitern die Kosten für eine Weiterbildung erstatten, können Vereinbarungen abschließen, dass der Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Betrieb Erstattungen leisten muss. Allerdings dürfen diese Klauseln nicht zu weitreichend sein. Sollen z. B. Erstattungen auch anfallen, wenn der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer kündigt, ist eine Rückzahlung in diesem Fall unzulässig (vgl. hierzu NWB XAAAE-42648).