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Erhöhte Investitionszulage bei der Beteiligung des Staates
In seinem Urteil vom NWB IAAAE-54074 hat der BFH Folgendes entschieden: Beteiligt sich die öffentliche Hand mit mehr als 25 % an einem Unternehmen, das nach eigenen Daten ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission vom (ABl. 2003 Nr. L 124 S. 36) wäre, dann führt dies grundsätzlich zum Verlust des KMU-Status und dem damit verbundenen Anspruch auf erhöhte Investitionszulage. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich bei bestimmten Beteiligungsformen, deren Beteiligungshöhe 50 % nicht überschreitet.
Umstritten war vorliegend, ob es sich bei der Klägerin um ein kleines oder mittelständisches Unternehmen im Sinne der genannten Empfehlung handelt. Die Klägerin wurde von der X GmbH & Co. KG (X) als AG mit einem anfänglichen Grundkapital von 65.000 € errichtet un...