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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 179

Neues Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen ab 1. 7. 2014

Dr. Gerhard Pape

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-55587 Das am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I S. 2379) verkündete „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ tritt in seinen wesentlichen Teilen erst am in Kraft und gilt dann für alle ab diesem Datum beantragten Insolvenzverfahren. Dies betrifft etwa die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf insgesamt drei Jahre, sofern die Gläubiger 35 % ihrer Forderungen erhalten haben, und die zahlreichen Änderungen der Vorschriften über die Versagung der Restschuldbefreiung. Im Übrigen enthält das Gesetz aber auch eine Reihe von Änderungen, die schon am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten sind und deshalb jetzt schon beachtet werden müssen.

Ausführlicher Beitrag s..

Änderungen des Verfahrensablaufs zur Erlangung der Restschuldbefreiung

[i]Ankündigung der Restschuldbefreiung mit Verfahrenseröffnung statt nach dem SchlussterminDie bisher in § 291 InsO geregelte Ankündigung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin erfolgt ab dem schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens durch eine öffentlich bekannt zu machende, beschwerdefähige Einleitungsentscheidung, in welcher festgestellt wird, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er seinen Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetz...

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