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Grunderwerbsteuer | Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie nach dem mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.
Der Wert des anlässlich einer Grundstücksschenkung vorbehaltenen Wohnrechts wurde im Streitfall [i]infoCenter „Wohnrecht“ NWB QAAAB-04912 schenkungsteuerrechtlich durch die Begrenzung des Jahresnutzungsverbots nach § 16 BewG gekappt, für Zwecke der Grunderwerbsteuererhebung auf den Wert der Auflage jedoch nicht. Das entspricht S. 580§ 17 Abs. 3 Satz 2 BewG, weil dan...