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Weitere Liberalisierung für das Recht der Freiberufler: Ausschluss von Rechts- und Patentanwalts-GmbH mit Doppelzulassung verfassungswidrig
[i]Kleine-Cosack, NWB 44/2013 S. 3480Mit zwei aktuellen Entscheidungen des und 1 BvR 236/12 fließen wieder liberale Gedankenströme in das Berufsrecht von Freiberuflern ein. Konkret betroffen sind dieses [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141Mal Rechtsanwälte und Patentanwälte.
Zum Fall
[i]Zulassungsanträge blieben erfolglosDem Streit liegen zwei Verfassungsbeschwerden zugrunde, bei denen die Beschwerdeführerin eine GmbH in Gründung ist. Gründer und Gesellschafter sind zwei Patentanwälte und ein Rechtsanwalt, die jeweils zu gleichen Teilen am Stammkapital beteiligt und einzelvertretungsberechtigte Geschäftführer sind. Die Beschwerdeführerin strebt eine doppelte Zulassung als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft an. Zulassungsanträge blieben bei den Berufskammern und auch in allen gerichtlichen Instanzen erfolglos. Die dagegen geführten Verfassungsbeschwerden führten zum Erfolg.
Hintergrund des Urteils
[i]Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vorliegt, wenn einer GmbH, zu der sich Rechts- und Patentanwälte zusammengeschlossen haben, die gleichzeitige Zulassung als Rechts- und Patenanwaltsgesellschaft verwehrt ist. Der Erste Senat des BVerfG hat die Entscheidungen aufgehoben und die Sachen zurückverwiese...