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Umsatzsteuerliche Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 8. Aufl., Herne 2013 Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, zum eine neue Ortsregelung bei elektronischen Dienstleistungen umzusetzen. Bisher steht die gesetzliche Neuregelung immer noch aus und erfolgt vermutlich zum Jahresende in einem „Jahressteuergesetz“. Gleichwohl sollten die Anbieter elektronischer Dienstleistungen z. B. der Software-Branche schon jetzt und im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung beginnen, ihre ERP-Systeme so umzustellen, dass sie ab 2015 ihre Leistungen korrekt fakturieren und buchen können, um zutreffende Daten für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu generieren.
Umsatzsteuerrechtlich betroffen von der Neuregelung sind inländische Unternehmen, die folgende Dienstleistungen im Sinne von Abschnitt 3a.12 Abs. 3 Nr. 1 bis 11 UStAE erbringen. Die Bereitstellung von
Websites, Webhosting, Fernwartung u. Ä.,
Software jeglicher Art,
Fotos, Bildern u. Ä.,
Texten und Informationen, z. B. E-Books, Online-Zeitschriften und weitere elektronische Publikationen,
Datenbanken,
Musik, Klingeltönen u. Ä.,
Filmen und Spielen, inkl. Glücksspielen und Lotterien,
kostenpflichtigem Web-Rundfunk,
Fernunterricht,
Onlin...