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Steuerliche Folgen des Gebäudeerwerbs mit Abbruchabsicht
Wird [i]Grützner, Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden (Teil A) NWB MAAAE-08516, und (Teil B) NWB AAAAE-09369ein Gebäude (oder ein Gebäudeteil) abgerissen, hängt der handels- und steuerbilanzielle Umgang mit dem bestehenden Buchwert des betroffenen Gebäudes bzw. Gebäudeteils maßgeblich davon ab, mit welcher Intention das abzureißende Gebäude ursprünglich dem Betriebsvermögen zugeführt wurde. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der Abbruchkosten. Der Beitrag stellt dar, welche Fallkonstellationen beim Abbruch eines Gebäudes unterschieden werden und wie diese bilanziell abzubilden sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Erwerb mit Abbruchabsicht in Handels- und Steuerbilanz
1. Ertragsteuerliche Behandlung
Die [i]Unterschiedliche Sachverhaltskonstellationen ertragsteuerliche Behandlung des Abbruchs eines Gebäudes wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt und wird danach bestimmt, ob das abzureißende Gebäude dem Betriebsvermögen mit einer Abbruchabsicht zugeführt wurde. Es wird dabei danach unterschieden, ob der Steuerpflichtige
das Gebäude auf einem ihm bereits gehörenden Grundstück errichtet hatte,
das Gebäude in der Absicht erworben hatte, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht),
das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben hatte (Erwerb mi...