Gemeinschaftsrechtswidriges Verbringen eines Flugzeugs in das Gemeinschaftsgebiet ungeachtet einer per Funk während des Anflugs
erteilten Befreiung vom Anfliegen des Zollflugplatzes
Leitsatz
1. Ein Luftfahrzeug wird vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet verbracht, wenn der Pilot, aus einem Drittland kommend,
während des Anflugs des angesteuerten Zollflugplatzes per Funk die fernmündliche Mitteilung erhält, bei der Einreise werde
vom zuständigen Zollamt auf die Gestellung verzichtet, und wenn er deshalb diesen Zollflugplatz nicht anfliegt und auf einem
Verkehrslandeplatz am eigentlichen Reiseziel im Gemeinschaftsgebiet landet, wo sich kein Zollflugplatz oder besonderer Landeplatz
befindet.
2. Der Pilot kann sich hinsichtlich der unrichtigen Funkauskunft nicht auf einen Irrtum der Zollbehörde i.S. von Art. 220
Abs. 2 Buchst. b EWGV 2913/92 (Zollkodex) berufen, wenn dem Piloten aufgrund seiner langjährigen Flugerfahrung die Gestellungspflicht
bzw. der Zollflupplatzzwang und die hierbei zu beachtenden Formalitäten genau bekannt sich und er deswegen die Unrichtigkeit
der Funkauskunft erkennen hätte müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.