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Abgabenordnung | Verjährungshemmende Wirkung sog. ressortfremder Grundlagenbescheide
Der BFH hatte mit Urteil vom - V R 27/11 (BStBl 2013 II S. 529) entschieden, dass ressortfremde Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur dann bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen worden sind. Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden worden ist (Az. beim BVerfG: 1 BvR 1787/13). Da das BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung beinhaltet, hat die Finanzverwaltung mit eine eng begrenzte Vertrauensschutzregelung erlassen. Ein Vertrauenstatbestand im Sinne dieses BMF-Schreibens besteht dabei nur, wenn der zu ändernde Steuerbescheid nach [i]Sterzinger, NWB 33/2013 S. 2630, und Pfefferle/Renz, NWB 33/2013 S. 2620Veröffen...