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Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung
Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt nach dem der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.
Der Kläger war der Lebensgefährte des Erblassers und Bezugsberechtigter einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber des Erblassers im Wege der Gehaltsumwandlung für ihn abgeschlossen hatte. Zwar unterliegen nach gefestigter Rechtsprechung Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Beurteilung wird aber darauf gestützt, dass Ansprü...