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Aktivierung eines Vorsteuererstattungsanspruchs
Mit Urteil vom - 6 K 2874/12 NWB HAAAE-50509 hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass ein Vorsteuererstattungsanspruch nach dem Vorsichtsprinzip nicht als Forderung in der Bilanz zu aktivieren ist, wenn dieser vom Finanzamt bestritten wird. Im Entscheidungsfall hatte die Klägerin (eine AG) zunächst Vorsteuer geltend gemacht, die die vorherige Betriebsprüfung nicht anerkannt hatte. Ein diesbezüglicher Einspruch gegen eine abweichende Steuerfestsetzung ruhte zunächst unter Hinweis auf ein Verfahren des EuGH. Dieser entschied mit Urteil vom - Rs. C 465/03, Kretztechnik AG NWB MAAAB-72833 im Sinne der Klägerin. Erst nach dem später streitgegenständlichen Bilanzstichtag () erklärte das (BStBl 2006 I S. 614) das für anwendbar. Das Finanzamt gab dem Einspruch der AG gegen die strittige Umsatzsteuerfestsetzung in der Folge mit Bescheid vom statt. Daraufhin aktivierte die Klägerin am eine Vorsteuererstattungsforderung zuzüglich Zinsen. In der nachfolgenden Betriebsprüfung, die u. a. die Veranlagungszeiträume 2006 und 2007 umfasste, vertrat die Finanzverwaltung die Rechtsauffassung, dass die Erstattungsforderung bereits per Bil...