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Deutsche Rentenversicherung gibt erneut wichtige Hinweise zur Befreiungspraxis
[i]www.deutsche-rentenversicherung.de weiter unter: AktuellesDie Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat erneut reagiert, nachdem der für die Mitgliedschaftsrechte in der Rentenversicherung zuständige 12. Senat des BSG in drei Entscheidungen ( NWB VAAAE-33675, B 12 R 3/11 R NWB ZAAAE-35259 und B 12 R 5/10 R NWB NAAAE-34586) die Reichweite der [i]Leuchtenberg, NWB 22/2013 S. 1761 und NWB 27/2013 S. 2165Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angehörige freier Berufe und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke neu beschrieben hat. Bereits im Sommer vergangenen Jahres sah sich die DRV „veranlasst, ihre Verwaltungspraxis in einigen Bereichen nachzujustieren“; aktuell hat sie „ergänzende Informationen“ für drei Fallkonstellationen veröffentlicht.
Erste Fallkonstellation: Beschäftigungsaufnahme nach dem
[i]Befreiungsbescheid erforderlichDie DRV stellt hier klar, dass ein beschäftigungsbezogener Befreiungsbescheid erforderlich ist, damit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten sind. Liege dem Arbeitgeber kein aktueller Befreiungsbescheid oder Befreiungsantrag vor, müsse er den Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung anmelden und Beiträge dorthin z...