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Die Pauschalierung der Einkommensteuer auf Sachzuwendungen nach § 37b EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-54089 § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die Besteuerung des geldwerten Vorteils beim Empfänger ab.
Ausführlicher Beitrag s..
Steuerliche Behandlung von Zukunftssicherungsleistungen streitig
[i]Unterschiedliche Ansicht von BFH ...Die Möglichkeit einer abgeltenden Besteuerung umfasst nur Sachzuwendungen. Umstritten ist, ob Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z. B. für eine private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung) als Sachbezüge zu behandeln sind. Der BFH geht davon aus, dass die Gewährung von Krankenversicherungsschutz in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn ist. [i]... und FinanzverwaltungDiese Sichtweise lehnt die Finanzverwaltung für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen, ab.
Bewirtungsleistungen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG weiterhin steuerfrei
§ 37b EStG lässt die bestehenden Vereinfachungsregelungen zu Bewirtungsaufwendungen unberührt. Derartige Zuwendungen werden von der Finanzverwaltung somit auch künftig nicht besteuert.