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Abgabenordnung | Aussagen von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht
Die zu Einzelheiten der Aussagen von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht Stellung genommen. Danach befreit die Erteilung der Aussagegenehmigung durch den Dienstvorgesetzten nur von der Pflicht zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit. Sie entbindet den Bediensteten dagegen nicht von der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses, weil das gesetzliche Gebot des § 30 AO für den Dienstvorgesetzten oder eine vorgesetzte Dienstbehörde nicht disponibel ist. Trotz erteilter Aussagegenehmigung ist deshalb jeweils nach Lage des einzelnen Falls zu prüfen, ob durch das Steuergeheimnis geschützte Kenntnisse im Hinblick auf § 30 Abs. 4 und 5 AO offenbart werden dürfen. Daneben geht die Verfügung auf Einzelheiten der Offenbarungsbefugnisse [i]infoCenter „Steuergeheimnis“ NWB UAAAB-76831 nach § 30 Abs. 4 und 5 AO hinsichtlich der Aussag...