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Urheberrecht | Haftung für illegales Filesharing
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Im Streitfall hatten führende Tonträgerhersteller den Inhaber eines Internetzugangs auf Erstattung von Mahngebühren verklagt, weil sein Stiefsohn über den Internetzugang Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besaßen, in einer Tauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht hatte. Der BGH hat die [i]Sommer, NWB 32/2010 S. 2551Klage insgesamt abgewiesen. Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiäre...