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Prüfungsanordnung und Selbstanzeige
Keine Sperrwirkung durch nicht rechtmäßige Prüfungsanordnung
[i]Harle/Olles, Die moderne Betriebsprüfung, NWB Verlag Herne 2014, ISBN: 978-3-482-64971-4Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich verschärft. Reichte es bis dahin aus, wenn der Steuerpflichtige nach Erhalt einer Prüfungsanordnung die Zeit bis zum Erscheinen des Prüfers nutzte, um seine Selbstanzeige zu fertigen, schließt inzwischen auch der Erhalt der Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO eine wirksame Selbstanzeige aus. Es dürfte aufgrund der geänderten [i]Zur strafbefreienden Selbstanzeige s. Esskandari/Schmitt, NWB 31/2012 S. 2573; Geuenich, NWB 13/2011 S. 1050Rechtslage wieder zunehmend Streit darüber geben, ob eine Prüfungsanordnung wirksam bekannt gegeben worden und ob diese rechtmäßig ist. Denn schließlich löst nur eine rechtmäßige Prüfungsanordnung die Sperrwirkung aus.
Zur Selbstanzeige sind folgende Arbeitshilfen in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Checkliste – Selbstanzeige gem. § 371 AO NWB SAAAE-46633
Muster einer Selbstanzeige NWB BAAAB-05338
Hinweise an den Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren NWB LAAAE-52184
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausschlussgründe für eine Selbstanzeige
1. Entdeckung der Tat
[i]Sperrwirkung aufgrund EntdeckungNach § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entfaltet eine fehlgeschlagene Selbstanzeige eine Sperrwirkung für weite...