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Bilanzierung | Übertragungen bei Personengesellschaften
Das BMF hat einen Nichtanwendungserlass zur aktuellen Rechtsprechung des BFH zu Übertragungen im Rahmen einer Mitunternehmerschaft veröffentlicht. Die BFH-Urteile betreffen zwei Fallgestaltungen:
Zum einen die teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen [i]Aufdeckung stiller Reserven bei Teilentgeltlichkeit?der Mitunternehmerschaft. Nach dem BFH werden keine stillen Reserven aufgedeckt, wenn das Teilentgelt unter dem Buchwert liegt. Demgegenüber will das BMF den Vorgang in einen unentgeltlichen und in einen entgeltlichen Teil aufteilen (sog. Trennungstheorie); soweit der Vorgang entgeltlich ist, sollen die stillen Reserven anteilig aufzudecken und zu versteuern sein .
[i]Übertragung eines Anteils zum Buchwert?Zum anderen geht es um das sog. Ausgliederungsmodell, bei dem e...