BBK Nr. 1 vom Seite 1

Maßgeblichkeit und profiskalische Maßgeblichkeit

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Rückstellungen in der Steuerbilanz

[i]EStR 2012 NWB EAAAE-15625 Erst im Frühjahr statt wie geplant im Dezember konnte der Bundesrat die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 verabschieden. Strittig und Grund für die Verzögerung war unter anderen die Frage, wie die Rückstellungen in der Steuerbilanz zu bewerten sind. Die Finanzverwaltung legt dabei in einem neuen Absatz 3 in R 6.11 EStR fest, dass bei der Wertfindung jeweils der niedrigere Wert nach Handels- oder Steuerrecht gelten soll.

Warum diese Auffassung zweifelhaft ist und als profiskalische Maßgeblichkeit argumentativ nur auf dünnem Eis steht, fasst VRiFG und BBK-Herausgeber Bernd Rätke in seinem Beitrag ab Seite 20 zusammen. Dass es dabei keineswegs um eine bilanztheoretische Frage geht, zeigen seine Anwendungsbeispiele zu den Sachleistungsverpflichtungen.

Und spätestens, wenn die von der Bundesbank ermittelten Zinssätze für die handelsrechtliche Abzinsung wieder steigen und höher sind als der steuerliche Abzinsungssatz, werden auch die handelsrechtlichen Rückstellungswerte häufiger unter denen des Steuerrechts liegen. Bei lang laufenden Verpflichtungen weichen die Zeiträume für die Rückstellungsbildung schon jetzt ab, weil steuerlich Rückstellungen nur bis zum Beginn der Erfüllung gebildet werden dürfen.

Peinlich für den Bundesrat bleibt die Tatsache, dass er erst die Neuregelung mit den richtigen Gründen ablehnt und dann im gleichen Moment einige Seiten später abnickt, wonach eine neue Rücklage Gewinnerhöhungen aus der BilMoG-Umstellung auffangen und über 15 Jahre verteilen soll. Das BilMoG sollte ja eigentlich steuerneutral ausgelegt sein. Diese Aussage des Gesetzgebers jedenfalls dürfte wertlos sein. Ärgerlich bleibt, dass bis zu einer richterlichen Klärung noch Jahre vergehen werden.

Nachdem [i]Alles Gute fürs Neue Jahr!Sie hoffentlich die Weihnachtstage und die Tage zwischen den Jahren gut überstanden haben, wünschen Ihnen der NWB Verlag, die BBK-Herausgeber und die BBK-Redaktion ein schönes Neues Jahr und alles Gute sowie Glück und Erfolg für 2014!

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 1
NWB NAAAE-51891