Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Strafrecht | Anwaltliches Mahnschreiben als (versuchte) Nötigung
Ein Rechtsanwalt macht sich wegen (versuchter) Nötigung (§ 240 StGB) strafbar, wenn er von ihm nicht geprüfte Forderungen mittels anwaltlicher Mahnschreiben einzutreiben versucht und für den Fall nicht fristgerechter Zahlung mit einer Strafanzeige droht. Im entschiedenen Fall war der Angeklagte als sog. Inkassoanwalt gegenüber den Kunden eines Gewinnspieleintragungsdienstes aufgetreten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen, was jedoch nicht geschah. [i]infoCenter „Mahnverfahren, zivilrechtlich“ NWB PAAAB-67470 Die vom Angeklagten entworfenen Mahnschreiben erweckten den Anschein, er habe die Forderungen geprüft. Tatsächlich wurden die Namen der Empfänger vom Verantwortlichen des Gewinnspieleintragungsdienstes selbst eingesetzt. Der Angeklagte kümmerte sich weder dar...