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Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung eines Gestaltungsmodells mit Investmentvermögen
Das BMF hat mit zur steuerlichen Behandlung eines Gestaltungsmodells mit Investmentvermögen Stellung genommen. Konkret geht es bei dem Gestaltungsmodell um die Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs im geltenden DBA mit Luxemburg. Danach scheidet eine Freistellung der Ausschüttung nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des DBA Luxemburg (Schachtelprivileg) aus, sofern die ausgeschütteten Beträge keine Dividenden in diesem Sinne sind. Lediglich aufgrund einer gesetzlichen Fiktion in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG gelten Erlöse aus der Veräußerung von Zinskupons als Kapitalertrag. Es handelt sich dabei nach innerdeutschem Recht um „vorgezogene“ Zinserträge und nicht um Dividenden, so dass diese innerdeutsche Einkünftequalifikation nicht auf die Auslegung des Divi...