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Einkommensteuer | Private Vermögensübertragungen gegen dauernde Lasten
[i]Deutschländer, NWB 46/2013 S. 3636In NWB 46/2013 hat sich in dem Beispiel auf den Seiten 3639 ff. leider ein Druckfehler eingeschlichen. Der letzte Satz von Seite 3639 muss heißen: „Die AfA auf die originären Gebäudeanschaffungskosten basierend auf dem Barwert der dauernden Last ggf. zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten ist uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar.“ Auf Seite 3642 muss es dann anstelle von „Die AfA auf den entgeltlichen Teil ist lediglich in Höhe von 75 % als Werbungskosten abziehbar“ lauten: „Die AfA auf den entgeltlichen Teil ist uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar.“ Entsprechend beträgt die AfA in dem Beispiel für den entgeltlichen Teil: 84.426 € • 2 % • 7/12 = 985 €; Werbungskosten Grundstück 2 insgesamt: 2.646 €; Werbungskosten Grundstüc...