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Zeitraum für die Berücksichtigung wertaufhellender Ereignisse
Die Frage nach dem maßgebenden Stichtag – eine Bestandsaufnahme
Die Frage, ob und in welchem Umfang Sachverhalte, welche erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wurden, bei der Aufstellung (durch die gesetzlichen Vertreter) bzw. der Erstellung (durch den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen oder können, ist bislang nicht eindeutig zu beantworten. Als Folge der inhomogenen, seitens der Fachliteratur, Rechtsprechung und Facharbeit des IDW vertretenen Auffassungen bestehen zum Teil unlösbare Konflikte. Die folgenden Ausführungen sollen dazu beitragen, die verschiedenen Ansichten transparent gegenüberzustellen und dem mit der Aufstellung/Erstellung des Jahresabschlusses Befassten die Möglichkeit zu geben, abzuwägen, welcher Auffassung er folgen will/muss.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Relevanz und Tragweite des Problems
Die Frage, ob und in welchem Umfang Sachverhalte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen, stellt sich für denjenigen, der damit betraut ist, jedes Jahr erneut. Die Auslegung des in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gesetzlich definierten Stichtagsprinzips ist seit jeher strittig. Eine möglichst res...